|
Regelungen für das jährliche Sommerfest des Ortsverbandes
|
|
Die maximale Teilnehmerzahl zum Sommerfest beträgt 113 Personen – dabei haben die Mitglieder des Ortsverbandes Vorrang. Sollten noch Plätze frei sein, sind Gäste herzlich willkommen.
Anmeldung zum Sommerfest beginnt frühestens 3 Monate vor der Veranstaltung.
Der Eigenanteil wird bei der Anmeldung kassiert, der vom Vorstand jährlich festgelegt wird.
Helfer zum Auf- und Abbau werden geworben, die nach Ende der Veranstaltung ihren eingezahlten Eigenanteil ausbezahlt bekommen, sofern sie zum Helfen anwesend waren.
Bei einer Stornierung ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen zur Veranstaltung kann der Eigenanteil nicht erstattet werden
